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Urheberrecht
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Angaben gemäß § 5 TMG:
Jan Group AG
Dorfstrasse 29
9108 Gonten
Kontakt:
Telefon: +41 79 821 88 88
E-Mail: [email protected]
Fotografen
u.a. Reto Guntli, Thomas Biasotto, Agi Simoes, David Biedert, Fenja Bliestle und Frank Müller
Webseite erstellt von
Positioner - https://www.positioner.com/
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Allgemeine geschäftsbedingungen für gruppenreservation des huus bären und huus löwen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Gruppenreservierungen für Hotelzimmer (ab 5 Zimmer) sowie im Convention- & Event Bereich inklusive aller gebuchten Hotelleistungen. Im Falle einer Privatisierung unserer Betriebe oder Teile davon gelten zusätzliche Konditionen.
1. Vertragsabschluss
1.1. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfristen ist das Appenzeller Huus (im Weiteren das Hotel) von sämtlichen Gewährleistungspflichten befreit. Die Buchung wird für beide Parteien verbindlich, sobald der Vertrag beidseitig schriftlich zugesagt wurde.
1.2. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, für weitere, über den Vertrag hinausgehenden, in Anspruch genommenen Leistungen zu den geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
1.3. Bei Überbuchungen behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung / Zimmer in ein gleichwertiges Partnerhotel auszuquartieren.
2. Technik
2.1. Alle auf der Bestätigung angegebenen Raumbereitstellungskosten verstehen sich inklusive Click&Share, Leinwand, Flipchart, Moderatorenkoffer und Schreibmaterial. Alle übrigen technischen Hilfsmittel und Arbeitsleistungen und externe Anbieter werden entsprechend in Rechnung gestellt.
2.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden sowie das Anbringen von Werbematerialien bedarf einer Absprache mit dem Hotel.
3. Check-In / Check-Out Zeiten
3.1 Die reguläre Check-In Zeit ist ab 15.00 Uhr, regulärer Check-Out ist bis 11.00 Uhr. Abweichende Zeiten haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Ohne Vereinbarung behält sich das Hotel eine Kostenverrechnung vor.
4. Datenschutz
4.1. Das Appenzeller Huus verpflichtet sich, die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. Die von den Kunden eingegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
5. Sicherheit
5.1. Aufgrund der bestehenden Feuerschutzbestimmungen sind die maximalen Personenzahlen je nach Zimmerkategorie und Veranstaltungsraum definiert und gelten obligatorisch. Alle Sicherheitsbestimmungen im Hotel und Anweisungen des Personals müssen befolgt werden.
6. Vereinbarungen für Bankette und Hochzeiten
6.1. Bis Mitternacht sind die Personalkosten im Preis inbegriffen. Anschliessend wird pro angebrochene Stunde der vertraglich vereinbarte Pauschalpreis in Höhe von CHF 350 verrechnet.
6.2. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken bedarf der Einwilligung des Hotels und wird gegebenenfalls verrechnet.
7. Stornierungsbedingungen (Gruppen)
- bis 60 Tage vor Anreise: kostenlos stornierbar
- 59 bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrags inkl. sämtlicher Seminarpauschalen
- ab 13 Tage vor Anreise: 100% des Gesamtbetrags inkl. sämtlicher Seminarpauschalen
7.1. Bei Veranstaltungen mit individueller Bezahlung der Zimmer ist die Angabe einer Kreditkarte oder Deposit erforderlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Ab 13 Tage vor Anreise gelten die Stornierungsbedingungen analog den Gruppenbestimmungen.
7.2. Annullationen müssen dem Hotel durch den Veranstalter zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation teilweise oder vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet das Hotel dem Veranstalter folgende Annullationskosten, sofern nicht in der Bestätigung explizit andere Vereinbarungen getroffen wurden: 20% der vertraglich vereinbarten Zimmer können bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei annulliert werden.
8. Anzahlung
8.1. Eine Proforma-Rechnung wird an den Kunden gesendet, um eine Anzahlung zu ermöglichen.
8.2. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist eine vollständige Anzahlung von 100% erforderlich. Diese erfolgt in zwei Raten: 30% bei Vertragsunterzeichnung und 70% vor Anreise. Die Anzahlungen erfolgen per Kreditkarte oder Überweisung.
8.3. Es werden keine offenen Rechnungen ins Ausland versendet. Alle zusätzlichen Leistungen, welche nicht vertraglich vereinbart wurden, sind vor Ort zu begleichen.
8.4. Sollte im Vertrag eine Zahlung per Rechnung vereinbart werden, ist der offene Rechnungsbetrag der zusätzlichen Konsumation innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist das Appenzeller Huus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten an den Kunden weiter zu belasten.
8.5. Folgende Komponenten werden (sofern nicht anderweitig vereinbart) auf die Gesamtrechnung gebucht:
- Übernachtung (mit Frühstück)
- Zusatzbestellungen beim Frühstück
- Kurtaxe
- Seminarpauschalen
- Raummieten
- Extra Konsumationen der verschiedenen Outlets
- Spa-Behandlungen
- Parkplatz
- Zusätzlich gewünschte Leistungen
9. Kostenübernahme
9.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die gesamten Kosten für alle bestellten Leistungen vom Besteller übernommen.
10. Haftung
10.1. Das Hotel lehnt jegliche Haftung für vom Kunden oder Gästen eingebrachtes Gut und Personenschäden ab. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar des Hotels, die durch ihn oder seine Gäste grob fahrlässig verursacht werden.
10.2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung durch den Kunden zu entfernen anderenfalls werden dem Kunden die Entsorgungskosten verrechnet.
11. Schaden
11.1. Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für Schäden oder Verluste, die von ihm selbst oder seinen Teilnehmern verursacht werden, ohne dass dem Kunden eine Schuld nachgewiesen werden muss. Das Appenzeller Huus lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum, Kleidung oder Gegenständen ab, die dem Kunden, dem Veranstalter, den Rednern, Teilnehmern oder Dritten gehören.
12. Rücktritt bei höherer Gewalt / Force Majeure
12.1. Bei einem Rücktritt durch das Ereignis höherer Gewalt bekommt der Kunde eine Gutschrift von 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages, welche in einem Zeitraum von 6 Monaten (im Folgenden als „Verlängerungszeitraum“ bezeichnet) ab dem ursprünglich vereinbarten Zeitraum des Aufenthalts oder der Veranstaltung eingelöst werden kann. Vorauszahlungen werden nicht ausgezahlt, sondern als Kredit einbehalten.
12.2. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Hotelkapazitäten innerhalb des Verlängerungszeitraums einen anderen Aufenthalt oder Veranstaltung im Hotel zu buchen. Nach Ablauf der Nachfrist ist das Hotel ohne jegliche Rückzahlungsverpflichtung von allen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag entbunden.
12.3. Eine Epidemie/Pandemie oder ein Grund, der sich aus einer politischen Situation ergibt,
z. B. Unruhen, Konflikt und/oder Krieg, werden nicht als höhere Gewalt angesehen. Aussergewöhnlich Änderungen der Inflationsrate und Versorgungsengpässen für die Organisation des Events selbst werden ebenfalls nicht als höhere Gewalt angesehen.
13. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
13.1. Unsere Geschäftstätigkeit und somit das Verhältnis zwischen Kunde und dem Appenzeller Huus basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Appenzell AI als Betreibungsort sowie als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.
Gonten, letzte Version 01.10.2024